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RG, 30.09.1913 - Rep. III. 195/13 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Haftet der Mieter wegen eines Schadens, den ein Dritter infolge baulicher Mängel der Mieträume erleidet?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unfall in Mieträumen; Haftung des Mieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 83, 137
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.10.1968 - VIII ZR 173/66
Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Umfang des …
Das entspricht den allgemein anerkannten Grundsätzen, die von der Rechtsprechung zur Frage der Verkehrssicherungspflicht entwickelt worden sind (…vgl. BGB RGRK 11. Aufl. § 823 Anm. 53 f;… im übrigen auch Erman/Drees BGB 3. Aufl. § 823 Anm. 8 d; vgl. wegen der Besonderheiten des Mietvertrages auch Pergande, Wohnraummietrecht (1966) § 535 BGB Anm. 1e; s. auch RGZ 83, 137 und BGH Urteil vom 24. November 1964 - VI ZR 185/63 - = VersR 1965 S. 165).